Nachgefragt: FDP stellt im Ausschuss 3 Fragen Zum Thema Quinoa-Schule

Von Thomas Bloch
Quinoa-Schule

In der Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 09. Juni 2022 stellte die FDP-Ratsgruppe mündliche Anfrage zum Thema Quinoa-Schule, die von der Verwaltung im Nachgang schriftlich beantwortet wurden.

Nahfolgend die Fragen im Wortlaut mit den jeweiligen Antworten:

Frage 1: Ist der Verwaltung bekannt, dass eine Kapitalgesellschaft in Gründung zunächst wie eine Personengesellschaft zu behandeln ist und die Rechtsvorschriften des GmbHG frühestens bei Beurkundung des Gesellschaftervertrages durch einen Notar Anwendung finden?

Antwort: Ja. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen tritt erst mit dem Eintrag in das Handelsregister in Kraft. Erst dann gilt die UG als rechtswirksam gegründet. Bis zu diesem Zeitpunkt haften Gesellschafter persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der UG.

Frage 2: Ist durch die Verwaltung schon eine umfangreiche Kalkulation erfolgt, wie hoch das minimale und das maximale finanzielle Risiko ist, falls die Quinoa-Schule keinen Erfolgt in Herne haben sollte (insbesondere durch Mietausfälle, etc.)?

Antwort: Wie bereits in den Ausschüssen berichtet und u.a in der Beschluss-Vorlage 2021-0900 erläutert, gliedern sich die Kosten in einen Anteil, den die Stadt Herne zur grundsätzlichen Nutzung des Gebäudes aufbringen muss. Darüber hinaus entstehen Kosten durch den nutzerbedingten Um- und Ausbau als Schulstandort. Diese Kosten werden zum Teil über die Miete refinanziert, deren Höhe in einem Mietwertgutachten ermittelt wurde. Die Stadtverwaltung hat immer wieder betont, dass der Standort als Schulstandort für den Sekundarbereich erforderlich ist und bei einem Scheitern der Quinoa-Schule die Investitionen nicht verloren wären, da die Stadt Herne den Schulstandort Eins-zu-Eins übernehmen könnte.

Frage 3: Ist es für die Verwaltung möglich, regelmäßig, in schriftlicher Form, über die „Jour-Fixe“ mit den Vertretern der Quinoa gGmbH zu berichten und diese Vertreter auch zu den zuständigen Ausschusssitzungen einzuladen?

Antwort: Die Verwaltung wird situationsabhängig bei besonderen wesentlichen Entwicklungen, ggf. unter Beteiligung von Vertreter*innen der Quinoa gGmbH, dem Gremium berichten.