Antrag: Neue Regelungen zum Aufhängen von Wahlplakaten
In der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne am 27. April 2021 stellt die FDP-Ratsgruppe einen Antrag für neue Regelungen zum Aufhängen von Wahlplakaten.
Nachfolgend der Antrag im Wortlaut:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt, beginnend mit der Bundestagswahl 2021 folgende Regelungen für das Aufhängen von Wahlplakaten bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen:
- Jede Partei, die bei der Wahl antritt, darf bis zu 20 Großflächenplakate aufstellen
- Zudem werden an zentralen und viel besuchten Orten im Herner Stadtgebiet Plakatwände aufgebaut, an denen jede Partei, die bei der Wahl antritt, bis zu zwei Plakate anbringen kann.
- Die Stadt Herne hängt des Weiteren eine ausreichende Anzahl an Plakaten im Stadtgebiet auf, an dem der Wahltermin und alle antretenden Parteien aufgeführt werden.
Begründung:
Zu jeder Wahl werden Unmengen von Wahlplakaten produziert und im Herner Stadtgebiet aufgehangen. Für einen gewissen Zeitraum wird das Stadtbild von den Gesichtern und Slogans der Parteien geprägt, was sicherlich signalisiert, dass in Kürze wieder Wahlen anstehen und so die Bürger*innen dafür sensibilisiert werden sollen.
Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass durchaus Probleme mit den Plakaten einhergehen: Nicht selten hängen Plakate so, dass sie den Verkehr beinträchtigen bzw. werden vom Wind oder Personen heruntergerissen und so zu einer Gefahrenstelle. Je nach Material tragen die Plakate auch zur Umweltverschmutzung bei.
Die Wirkung von Wahlplakaten ist dabei umstritten. Studien nach wird ein Plakat weniger als einige Sekunden angesehen. Trotzdem wird nach wie vor davon ausgegangen, dass Plakate immer noch ein wichtiges Medium im Wahlkampf sind. Allerdings geht es weniger darum, konkrete Inhalte zu transportieren, als tatsächlich um eine Signalwirkung: Es steht bald eine Wahl an.
Die Plakate sollen den Bürger*innen zeigen, dass es Zeit ist, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Wähler*innen werden so sensibilisiert für Inhalte und Themen, die für die einzelnen Parteien relevant sind.
Dieser Effekt kann allerdings auch unter den oben genannten Regelungen erfolgen. Ähnliche Modelle gibt es bereits in anderen Bundesländern oder in den Niederlanden. So wird nicht gänzlich auf die klassische Plakatwerbung verzichtet, aber der „Plakat-Flut“ wird Einhalt geboten.
Abgesehen davon, gibt es viele andere Möglichkeiten potenziellen Wähler*innen die eigenen Inhalte zu präsentieren. Neben den klassischen Infoveranstaltungen, Wahlständen, Flyern usw., nimmt die Wahlwerbung im Internet und im Bereich Social Media eine immer stärker werdende Rolle ein. Auf Grund dessen, kann die Stadt Herne hier voran gehen und sich selbst eine Maximalgrenze für Wahlplakate setzen und der Plakatflut vor der anstehenden Bundestagswahl entgegenwirken.