Nachgefragt: Veräußerungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Von Thomas Bloch

In der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien am 22. April stellt die FDP-Ratsgruppe eine Anfrage zu langfristigen Kapitalanlagen.

Nachfolgend die Anfrage im Wortlaut:

Ziel der Herner Haushaltspolitik sollte sein, dass die bestehenden Werte des Anlagevermögens Grundstock zur Refinanzierung bestehender Ausgaben darstellen. Gerade im Hinblick auf die Niedrigzinspolitik der EZB und dem hohen Kreditbestand stellen Immobilien sich selbst werterhöhende Anlagen da, die die über einen Zeitraum von 10 Jahren eine vergleichsweise hohe Rendite abwerfen. Die kurzfristige Veräußerung von Immobilien, ausgenommen Grundstücken mit Erbbaurechten und grundstücksgleichen Rechten, stellen daher eine auf lange Sicht gesehene „Beschneidung“ des Haushaltes in sich selbst dar.

Die FDP bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 

  • In welchem Umfang wurden in den letzten 10 Jahren Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte veräußert?
  • Wie hoch war der dadurch erzielte Gewinn?
  • Wie schätzt die Verwaltung die Auswirkung auf den städtischen Haushalt ein, wenn bis zum 31.12.2030 nur erbbaubelastete Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte aus dem städtischen Grundstücks- & Immobilienbestand veräußert werden würden.