Resolution „Für die Handlungsfähigkeit der Kommunen – auskömmliche Kommunalfinanzen“

Von Thomas Bloch
DM – Münzen, Symbolbild für Altschulden

In der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne am 23.04.2024 stellten die Ratsparteien von SPD, CDU, Grüne, Linke-Fraktion, FDP, Piraten eine gemeinsame Resolution für die Handlungsfähigkeit der Kommunen und eine auskömmliche Kommunalfinanzierung.

Nachfolgend die Resolution im Wortlaut:

Wir fordern – ebenso wie der Regionalverbund Ruhr (RVR ) in seiner Verbandsversammlung am 15.03.2024 – Bund und Land auf, das grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungsrecht und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen dauerhaft sicherzustellen.

Wir fordern dabei insbesondere:

  • eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik in NRW, wie sie andere Bundesländer bereits erreicht haben. Wir fordern die Landesregierung auf, Gespräche mit dem Bund und den betroffenen Kommunen zu führen, um die voraussehbare dramatische Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen zu beseitigen,
  • eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung durch eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen (Verbundquote) ,
  • eine Anhebung und Verstetigung der kommunalen Investitionstätigkeit durch Bildung eines staatlichen „Infrastruktur- und Investitionsfonds“ (Laufzeit 10-15 Jahre),
  • eine Reduzierung nahezu aller Förderprogramme und Programmvolumina und eine Überführung dadurch frei werdender Finanzmittel in kommunale Pauschalen (z.B. Investitions-, Schul-, Feuerwehrpauschale, etc.), um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und den Bürokratieabbau deutlich voranzutreiben,
  • weitere Entlastung von überproportionalen Sozial- und Jugendhilfeleistungen bzw. eine dynamische Anpassung der Kofinanzierung an die Ausgabenentwicklung,
  • die Stärkung der kommunalen Wettbewerbsfähigkeit durch ein Moratorium bei kommunalen Steuererhöhungen, moderate Rückführungen der Hebesätze als standortpolitisches Signal (unter Berücksichtigung einer Grundsteuerreform) .
  • Effizienzgewinne und Handlungsspielräume durch Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau,
  • dass Bund und Land ihre Beiträge für die Leistungen der Eingliederungshilfe zur Entlastung der Kommunen deutlich anheben, um die stark ansteigenden Kosten (höhere Fallzahlen und Standards) aufzufangen. Die finanzielle Unterstützung muss zukünftig dynamisiert werden und an die tatsächliche Ausgabenentwicklung angepasst werden. Seit 2018 stellt der Bund unverändert bundesweit jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag reicht nicht mehr aus. Laut statistischem Bundesamt sind die bundesweiten Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe allein zwischen 2012 und 2022 um fast zehn Milliarden Euro von 13,7 Milliarden Euro auf 23,2 Milliarden Euro gestiegen (plus 69,1 Prozent). Das können die Kommunen aus eigener Anstrengung nicht mehr stemmen. Es bedarf dringend einer höheren und dynamisierten Bundesbeteiligung, denn die Eingliederungshilfe ist Bundesrecht,
  • eine Regelung, welche die Kommunen heute und zukünftig von den immensen Liquiditätskrediten und ihren Zinsrisiken befreit. Die Kommunen müssen wieder handlungsfähig werden, um lebenswerter und auch für weitere Krisen (auch für evtl. Krisen folgender Generationen) gewappnet zu sein.