Offener Brief an die CDU – Pläne der EU-Kommission – Gebäudeenergiegesetz

Von Thomas Bloch

Nachfolgenden offenen Brief an den Kreisvorsitzenden der Herner CDU wurde am 10.07.2023 verschickt.:

CDU Herne
Herrn Kreisvorsitzenden
Christoph Bußmann

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU,

lieber Christoph,

Bisher war unser Eindruck, dass die CDU unser Anliegen einer praxistauglichen und die Menschen in Deutschland nicht überfordernden Regelung in der Sache teilt. In der Kampagne „Fair heizen statt verheizen“ erweckt die CDU den Eindruck, sich ebenso wie die FDP ernsthaft für die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger zu interessieren. Doch inzwischen sind sehr konkrete Pläne der von der CDU-Politikerin Dr. Ursula von der Leyen geführten EU-Kommission bekannt geworden, die auf ein viel strengeres Heizungsverbot, als es in Deutschland diskutiert wird, hinauslaufen würden: 

Offener Brief

seit einigen Wochen wurde intensiv über das Gebäudeenergiegesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck diskutiert. Viele Menschen waren und sind in großer Sorge, weil sie befürchten, durch ein nicht praxistaugliches Gesetz finanziell überfordert zu werden und Wertverluste ihres Eigenheims zu erleiden. Deshalb hat sich die FDP mit voller Kraft für ein technologieoffenes und praxistaugliches Gesetz sowie dringend notwendige Ausnahmen und Fristverlängerungen eingesetzt. Letztlich muss die Heizung zum Haus passen und nicht umgekehrt.

Ab 2029 sollen praktisch nur noch Wärmepumpen verkauft werden dürfen – auch klimaneutral (z. B. mit Wasserstoff oder Biogas) betriebene Öl- und Gasheizungen sollen verboten werden. Ausnahmen z. B. für alte Menschen wären nicht möglich.

Diese drastischen Pläne möchte die CDU-geführte EU-Kommission nicht etwa in einem ordentlichen öffentlichen Gesetzgebungsverfahren beraten lassen, sondern im Hinterzimmer ohne parlamentarische Beteiligung. Weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene soll ein Parlament über diesen tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte von vielen Millionen Bürgerinnen und Bürgern abstimmen dürfen. Dafür wird ein Verfahren genutzt, das eigentlich nur für die Festlegung technischer Details gedacht ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
lieber Christoph,

wir appellieren an Sie: Wenden Sie sich an Dr. Ursula von der Leyen, an Ihre Parteiführung von CDU und an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Parlamenten. Hinterfragen Sie das Vorgehen der CDU-geführten EU-Kommission kritisch. Denn wir haben auf Bundesebene für ein technologieoffenes und für die Menschen funktionierendes Heizungsgesetz gestritten. Es darf nicht sein, dass dieses dann auf dem Umweg über die EU-Kommission von einer CDU-Politikerin durch weitaus strengere Regeln faktisch ersetzt wird. Deshalb bitten wir Sie: Werben Sie gemeinsam mit der FDP dafür, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Regulierungsentwurf zurückzieht.

Mit Besten Grüßen

Thomas Bloch

Kreisvorsitzender


Hintergrund: 
Seit Wochen arbeitet die EU-Kommission unter ihrer Präsidentin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem EU-Heizungsverbot. Statt wie üblich ein öffentliches Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, soll das Heizungsverbot von der EU-Kommission nur unter Einbeziehung von Interessenverbänden und technischen Regulierungsgremien beschlossen werden. Die Ökodesign-Richtlinie von 2009 ermächtigt die EU-Kommission, einzelne Produkte zu regulieren. Dabei müssen nur technische Experten der Mitgliedstaaten beteiligt werden, aus Deutschland z. B. vom Umweltbundesamt sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Von Glühbirnen über Staubsauger und Waschmaschinen bis zu Kaffeemaschinen hat die Kommission in den vergangenen Jahren zahlreiche Produkte in Richtung Energieeinsparung getrimmt. Jetzt plant die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen, auf diesem Wege gleichsam durch die Hintertür und ohne gesetzgeberischen Beschluss ein viel weitergehendes, nicht technologieoffenes Heizungsverbot zu verhängen, das einem nationalen deutschen Heizungsgesetz gegenüber Vorrang hätte. Der 60-Seiten-Entwurf dieser Regulierung ist fertig und wird bereits hinter verschlossenen Türen von Expertengremien beraten. Dem Deutschen Bundestag liegt der Text bislang nicht offiziell vor. Ein Beschluss könnte schon Ende des Jahres gefasst werden. Die Parlamente sind dabei außen vor. Die Konsequenz wäre: Die Vielfalt an Erfüllungsoptionen sowie die zahlreichen Ausnahmen und langen Übergangsfristen, die das deutsche Gesetz nicht zuletzt auf Druck der FDP aufweist, wären unwirksam. Das gleiche gilt für weitere Verbesserungen in Richtung Praxistauglichkeit, welche die FDP-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren erreicht hat. Denn Europarecht genießt einen Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht. 

Konkret plant die von einer CDU-Politikerin geführte EU-Kommission, dass ab 2029 nur noch Heizungen (sowie Ersatzteile) mit einem Wirkungsgrad von mindestens 115 % neu in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dies wären nahezu ausschließlich Wärmepumpen, denn da sie neben dem Strom Umgebungswärme verwenden, kommen Wärmepumpen konstruktionsbedingt stets auf Wirkungsgrade von 300 bis 500 %. Klimaneutrale Öl- und Gasheizungen auf Biogas- und Wasserstoffbasis wären dagegen verboten, denn da sie auf dem Verbrennerprinzip basieren, können sie nie mehr als 100 % Wirkungsgrad erreichen. Das ist aber für das Klima egal, denn eine Gasheizung mit klimaneutralem Biogas heizt deutlich klimafreundlicher als eine Wärmepumpe mit Kohlestrom – unabhängig vom Wirkungsgrad. Auch Ersatzteile für Verbrennerheizungen (z. B. für die weiterhin zulässigen Hybridheizungen) kämen nicht mehr neu auf den Markt.

Wenn die CDU vor der deutschen Öffentlichkeit zurecht ein maßvolles Gebäudeenergiegesetz einfordert, während ihre wichtigste Spitzenpolitikerin auf EU-Ebene ein umfassendes Heizungsverbot durch die Hintertür vorantreibt, ist das maximal unglaubwürdig. Die Menschen in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass sie innerhalb eines technologieoffenen Rechtsrahmens eine Heizungslösung wählen können, die zu ihrem Haus oder ihrer Wohnung passt. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollte ihren Regulierungsentwurf schnellstmöglich zurückziehen.